Reglement

Wer und was sind Randonneure, Randonneurs – Vereinigungen und Brevets?

Der Begriff Randonneure im Zusammenhang mit dem Radsport und Langstreckenveranstaltungen war vor einiger Zeit in Österreich eigentlich nur Insidern und einigen Teilnehmern an Randonneursverantaltungen (200km, 300km, 400km, 600km, 1.000km und 1.200km Brevets) bekannt.

Erst in den letzten Jahren, insbesondere durch die Teilnahme von Österreichern an  der so genannten Olympiade für Langstreckenfahrer, dem berühmten PARIS – BREST – PARIS (1.200 km) und die dafür notwenige Qualifikation in Form der Absolvierung der vier Brevets (200 km – 600km), wurde der Begriff Randonneure und der ursprüngliche Sinn von Brevets in unserem schönen Alpen- und Seenland besser verstanden und angenommen.

Audax Randonneurs ist eine andere Art Radsport zu betreiben. Hier geht es nicht unbedingt um Wettrennen mit Ergebnisliste gegeneinander, sondern um die Bewältigung von Langdistanzen nach dem Reglement vom ACP (Audaux Club Parisien) bzw. BRM (Brevets Randonneurs Mondiaux).

EnTstehung

Seit dem Jahre 1921 werden in Frankreich vom ACP die Fahrradtouren bzw. Brevets mit 200, 300, 400, 600 und 1.000 Km Länge veranstaltet. Diese Brevets müssen in einer bestimmten Zeit und nach einem vorgegebenen Routenplan gefahren werden. Außerdem wird vom ACP seit 1931 die Langstreckentour Paris-Brest-Paris, kurz PBP genannt, mit 1.200 km und ca. 10.000 Höhenmeter durchgeführt. Leider findet diese Veranstaltung nur alle 4 Jahre statt, zuletzt im Jahre 2019. Es war bereits die 19. Austragung.

Im Jahre 1983 wurde von ACP die Vereinigung BREVETS RANDONNEURS MONDIAUX (BRM) mit dem Ziel, allen dazugehörenden Mitgliedsländern die Veranstaltung von Brevets nach den Regeln von ACP und BRM zu ermöglichen.

Der Randonneurssport breitete sich folglich auf internationaler Ebene unter Brevets Randonneurs Mondiaux aus. Zwischenzeitlich gibt es weltweit mehr als 50 Mitgliedsstaaten, die nach den Regeln von ACP und BRM jährlich die Brevetserie (200 – 600 km), manche Länder auch zusätzlich einen 1000 km Brevet, organisieren.

Es entstanden in verschieden Ländern dieser Welt auch zusätzliche 1.200 km Langstreckentouren/rennen, die bei weitem nicht die Teilnehmerzahl und die Beliebtheit von PBP erlangten. Immerhin waren beim letzten PBP über 6.418 Starter angemeldet. Gefinisht haben 4366 Fahrer.

Im Gegensatz zu unseren deutschen Nachbarn, wo fast in jedem Bundesland Brevets veranstaltet werden, ist bei uns in Österreich die Ausübung des Randonneursradsportes vergleichsweise eher gering. Jedoch seit dem Jahre 2007 ist erfreulicherweise ein Aufwärtstrend zu verzeichnen.

Österreich ist seit dem Jahre 1994 Mitglied unter dem Namen Randonneurs Autriche (RAUT). Seit diesem Zeitpunkt wurden die Brevets vom österreichischem Präsidenten, dem Wiener Klaus Bäumel als Veranstalter, mit Start und Ziel in Wien/Auhof jährlich ausgetragen. Man ist dadurch die Verpflichtung eingegangen, einerseits jährlich einen geringen Mitgliedsbeitrag an den ACP abzuführen, sowie regelmäßig Brevets nach den BRM Regeln zu organisieren. Im Jahr 2007 übergab Klaus Bäumel die Präsidentschaft an Ferdinand JUNG, dem Brevetveranstalter aus Ansfelden, der seit dem Jahre 1999 der Randonneursszene angehört, ab.

Das bedeutenste Ziel aller Randonneure ist die Teilnahme am Langstreckenmarathon Paris-Brest-Paris, der als Qualifikation die Absolvierung aller vier Brevets im Veranstaltungsjahr voraussetzt. Jedenfalls wer vom Randonneurfieber angesteckt wurde und die jährlich erworbenen Medaillen und Urkunden zu Hause hängen hat, der wird immer wieder sehnsüchtig das Frühjahr herbeisehnen, um am Eröffnungsbrevet Distanz 200 km teilnehmen zu können.

Das schöne daran ist, dass man immer wieder Gleichgesinnte trifft, sich zusammentut, um eine Distanz gemeinsam zu bewältigen, sich meist auch gegenseitig unterstützt, weil es eben keine Rennveranstaltung ist, wo man die anderen Teilnehmer als Konkurrenten sieht. Es entstehen Freundschaften und auch gelegentlich Treffen. Insbesondere nach der Teilnahme an Paris-Brest-Paris, wo dann jeder seine Erlebnisse mitteilt. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch auf ein von Reinhard Schröder verfasstes Buch über die Paris-Brest-Paris Teilnahme im Jahr 1999, hinweisen. Wo er auch über die Qualifikationsbrevets von Österreich im Jahr 1999 berichtet.

Der Unterschied zu den Marathons ist auch, dass es sich um keine Massenveranstaltungen mit Labestellen handelt. Jeder Brevetteilnehmer bekommt am Start eine Brevetkarte, in welcher die Kontrollstellen vermerkt sind. Meist sind es Tankstellen, wo man auch Verpflegung kaufen kann. An den vorgeschriebenen Kontrollstellen ist die Brevetkarte abzustempeln, sowie Datum und Uhrzeit einzutragen.

Um die Brevets aufzuwerten gibt es bei den Brevetveranstaltungen in Österreich zumindest eine Labestelle und im Ziel ein Essen (meist Spaghetti und Kuchen als Nachtisch).

Paris-Brest-Paris Entstehung:

  • Erstmals 1891 als Profirennennen von der Zeitung „Le Petit Journal“ ins Leben gerufen, an dem auch Amateure teilnahmen. Bei der nächsten Austragung 1901 wurden Profis und Amateure getrennt gewertet. (Charles Terront) 71:22 – ohne Schlaf
  • 1931 gab es für die Amateure eine Regeländerung. Sie durften nicht mehr gemeinsam mit den Profis fahren. Es wurde im sogenannten AUDAX-Verband mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 22,5 km gefahren. Dies missfiel den meisten Amateuren und so gründete sich Audax Club Parisien. Somit wurden zeitnah 3 verschieden Rennen (PBP Veranstaltungen) zeitnah organisiert. 
  • Der ACP führte die Brevets ein und organisierte folglich alle 4 Jahre nach dem jetzigem Regelwerk Paris – Brest – Paris. Seit 1931 
  • Im Jahre 2023 fand die 20. Veranstaltung statt. 

Reglement Brevet Randoneurs MOndiaux

  1. Artikel
    Der Audax Club Parisien hat einzig und allein die weltweit geltende Vollmacht Brevets anzuerkennen. Alle seit 1921 weltweit abgehaltenen Brevets sind chronologische unter ihrer Anerkennungsnummer (Homologation) registriert worden. (In Österreich werden seit 1994 Brevets veranstaltet).
  2. Artikel
    Die Brevets (Prüfungen) stehen allen Fahrradfahrern offen, gleich ob sie Mitglied eines Clubs, einer Vereinigung oder Verbandes sind. Unter 18 -jährige werden unter der Auflage zugelassen, dass sie eine elterliche Einwilligung vorlegen, die den Brevet-Organisatoren von jeder Verantwortung und Haftung entbindet. Alle Fahrräder sind zugelassen, die ausschließlich mit Muskelkraft fortbewegt werden.
  3. Artikel
    Zur Durchführung eines Brevets muss jeder Teilnehmer eine Anmeldung ausfüllen und eine Gebühr entrichten, deren Höhe der Organisator festlegt. Sowie einen Haftungsausschluss zur Kenntnis nehnen.
  4. Artikel
    Jeder Teilnehmer muss Haftpflicht versichert sein, sei es über einen Verband oder durch eigene, private Versicherung. Er muss anerkennen, dass der Organisator nicht haftbar ist für eventuelle Schäden (durch Sturz, Diebstahl etc.).
  5. Artikel
    Für jeden Teilnehmer gilt, dass er sich auf einer persönlichen Ausfahrt befindet, er muss die StVO ebenso beachten, wie jede offizielle Ausschilderung. Weder der ACP noch organisierende Vereinigungen können in irgendeiner Weise für Unfälle verantwortlich gemacht werden, die bei einem Brevet eintreten können.
  6. Artikel
    Bei Nachtfahrten sind die Räder mit einer fest angebrachten Front- und Rückbeleuchtung auszustatten, die dauernd eingeschaltet sein müssen. Die Organisatoren verweigern jedem Teilnehmer den Start, dessen Beleuchtung nicht regelgerecht ist. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, das Licht bei einbrechender Dunkelheit einzuschalten. Nachts werden helle Bekleidung und reflektierende Armbinden empfohlen, während das Tragen reflektierende Sicherheitsbänder oder -weste vorgeschrieben ist. Jede festgestellte Zuwiderhandlung führt zur Nicht – Anerkennung des Brevets.
  7. Artikel
    Jeder Randonneur muss selbst für alles vorsorgen, was die Durchführung seines Brevets verlangt. Keinerlei Service durch Trainer, Pfleger, Begleitfahrzeug ist auf der Route außerhalb der Kontrollpunkte gestattet (Geheimkontrolle ist möglich). Bei den jeweiligen vorher vom Veranstalter festgelegten Kontrollstellen ist Betreuung erlaubt. Teilnehmer, die dem zuwider handeln, werden ohne Widerruf ausgeschlossen. Auch muss das Auftreten und die Haltung korrekt sein.
  8. Artikel
    Am Start erhält jeder Teilnehmer eine Brevetkarte auf der eine bestimmte Zahl von Kontrollstellen eingetragen sind, an denen der Teilnehmer die Streckenkarte stempeln lassen muss. Die Organisatoren können ebenso eine oder mehrere Geheimkontrollen vorsehen. Die vorgegebene Strecke ist einzuhalten. Bei Randonneurs Autriche hat jeder Teilnehmer auf sämtliche Brevetrouten (Tracks) und Roadbooks Zugriff. Diese sind auf der Verbandshomepage ersichtlich und können vor dem Start heruntergeladen werden.
  9. Artikel
    Ist vom Organisator in einem Ort keine bestimmte Kontrollstelle vorgegeben, so muss der Randonneur den Kontrollpunkt selber auswählen und die Brevetkarte  abstempeln lassen (mit Namen des Händlers, der Tankstelle etc…). Falls auch dies unmöglich sein sollte (Nachfahrt), dann ist eine Postkarte an den verantwortlichen Organisator zu senden (mit Angabe von Ort, Tag und Zeit der Durchfahrt, mit Namen, Vornamen, Club). Zudem ist im vorgesehenen Kontrollfeld der Streckenkarte „CP“ einzutragen, der Tag und die Zeit der Postaufgabe. Bei jeder Kontrolle ist die Uhrzeit einzutragen, sowie bei Brevets über mehr als 24 Stunden auch der Tag.

    Das Fehlen eines Stempels, einer Uhrzeit oder der Verlust der Karte (egal nach welcher Entfernung) ziehen die Nicht – Anerkennung des Brevets nach sich. Jeder Teilnehmer hat seine Streckenkarte persönlich zu kontrollieren. Teilweise kann ein Streckenabschnitt auch mittels GPS Track nachgewiesen werden. Dennoch muss der Veranstalter immer die Möglichkeit lassen, eine Brevetkarte zu verwenden.
  10. Artikel
    Die für jedes Brevet vorgegebenen Zeiten hängen von der Länge ab: 13:30h (200 km), 20h (300 km), 27h (400 km), 40h (600 km) 75h (1000 km). Die Ankunft bei jeder Kontrollstelle muss zwischen der Öffnungs- und Schließzeit des Punktes liegen, die auf der Streckenkarte ausgewiesen ist. Der Randonneur soll die zwischenliegenden Zeitabschnitte beachten, um zeitgerecht zu finishen.n ist.
  11. Artikel
    Jeder Betrug zieht den Ausschluss des Teilnehmers von allen Organisationen des ACP aus.
  12. Artikel
    Bei der Ankunft muss jeder Teilnehmer seine Karte unterschrieben dem Organisator übergeben. Nach der Konrtrolle durch den Veranstalter wird sie zurückgegeben. Bei Verlust des Dokuments wird kein Duplikat ausgestellt. Da diese Brevets keine Wettfahrten darstellen, gibt es auch keine Klassifizierung. Teilnehmer, deren Brevet homologisiert wurde, können eine spezielle Medaille erwerben, müssen dies jedoch ausdrücklich verlangen.

  13. Die Medaillen, die ein erfolgreiches Brevet belegen sind bronzefärbig (200 km), silberfarben (300 km), silber/goldfarben (400 km), goldfarben (600 km) und silber (1000 km). Das Design wird prinzipiell im Jahr nach PBP geändert (alle 4 Jahre). Der Preis der Medaillen wird durch die Organisatoren der Brevets bekanntgegeben.
    Super Randonneur: Eine Auszeichnung, die an Randonneure vergeben wird, die innerhalb des gleichen Jahres die Serie 200, 300, 400 und 600 km Brevets erfolgreich gefahren sind. Eine Medaille (PBP-Jahrgang) über diese Auszeichnung erhält der Randonneur, der sie beim Organisator der Brevets beantragt. Dazu muss er ihm seine Brevet – Nummern angeben und den Betrag der Medaille bezahlen.

  14. Ein Brevet kann weder ganz noch teilweise gleichzeitig mit einer anderen gleichwertigen Langstreckenfahrt (zB Marathon) durchgeführt werden.

  15. Mit der Teilnahme an einem Brevet und seinem Start erkennt der Teilnehmer uneingeschränkt die vorliegenden Regeln an. Jede Klage oder Reklamation, gleich welchen Anlasses, ist schriftlich und innerhalb von 48 Stunden den Organisatoren einzureichen. Diese prüfen sie und reichen sie mit ihrer Stellungnahme an die Kommission des Randonneurs des ACP zur Prüfung und anschließender Entscheidung weiter.

  16. Das Comite Directeur des ACP regelt den vorgelegten Fall ebenso wie Streitigkeiten, die die vorliegende Regelung vernachlässigt hätte.
    Ein Widerspruch dagegen ist ausgeschlossen.
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